Landgericht Krefeld, 2017-08-14, 21 StVK 218/16

21 StVK 218/16Kantonsgericht14.08.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 21 StVK 218/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-08-14

Aktenzeichen: 21 StVK 218/16

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2017:0814.21STVK218.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer

Normen: IRG §49; IRG §48; IRG §54

Tenor

Die Vollstreckung des Urteils des Bezirksgericht Parral/Chile vom 16.11.2004 in Verbindung mit dem Urteil des Berufungsgerichts Talca/Chile vom 06.01.2011 in Verbindung mit dem Urteil des Chilenischen Obersten Gerichtshofes vom 25.01.2013 wird für zulässig erklärt.

Die ausländischen Erkenntnisse werden für vollstreckbar erklärt.

Die ausländische Sanktion wird in eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 1 Tag umgewandelt.

Auf diese Freiheitsstrafe werden 23 Tage erlittene Untersuchungshaft angerechnet.

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