Landgericht Krefeld, 2018-07-17, 30 Qs 38/18

30 Qs 38/18Kantonsgericht17.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 30 Qs 38/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-07-17

Aktenzeichen: 30 Qs 38/18

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2018:0717.30QS38.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Kammer für Bußgeldsachen des Landgerichts Krefeld

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Amtsgerichts Krefeld vom 28.06.2018 aufgehoben, soweit davon abgesehen wurde, der Staatskasse die notwendigen Auslagen des Betroffenen aufzuerlegen.

Die notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt die Staatskasse.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Betroffenen werden der Staatskasse auferlegt.

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