2 T 27/18•Landgericht Krefeld, 2018-12-27, 2 T 27/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 2 T 27/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-12-27
Aktenzeichen: 2 T 27/18
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2018:1227.2T27.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerden der Beklagten gegen den Prozesskostenhilfe zurückweisenden Beschluss des Amtsgerichts Krefeld vom 17.09.2018 sowie gegen den Beschluss gemäß § 91a ZPO vom 17.09.2018 werden zurückgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens bezüglich der Beschwerde gegen den Beschluss gemäß § 91 a ZPO vom 17.09.2018; im Übrigen ist eine Kostenentscheidung nicht veranlasst.
Streitwert: Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens.
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