Landgericht Krefeld, 2019-07-14, 22 KLs 14/18

22 KLs 14/18Kantonsgericht14.07.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 22 KLs 14/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-07-14

Aktenzeichen: 22 KLs 14/18

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2019:0714.22KLS14.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Tötung in 3 Fällen, jeweils in Tateinheit mit fahrlässigem Herstellen verfälschter Arzneimittel sowie wegen fahrlässigen Herstellens verfälschter Arzneimittel zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt.

Die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die ihm entstandenen notwendigen Auslagen sowie die dem Nebenkläger entstandenen notwendigen Auslagen

Angewandte Vorschriften: §§ 222 StGB, 95 Abs. 1 Nr. 3a, Abs. 4 AMG

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