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22 StVK 154/19•Landgericht Krefeld, 2020-09-14, 22 StVK 154/19
22 StVK 154/19Kantonsgericht14.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-14
Aktenzeichen: 22 StVK 154/19
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2020:0914.22STVK154.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Krefeld
Die Anträge des Antragstellers vom 26.07.2019 sowie der Hilfsantrag vom 02.09.2019 werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen werden dem Antragsteller auferlegt.
Der Streitwert wird auf 500,00 Euro festgesetzt.
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