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7 O 156/20•Landgericht Krefeld, 2022-03-29, 7 O 156/20
Entscheidungsdatum: 2022-03-29
Aktenzeichen: 7 O 156/20
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2022:0329.7O156.20.00
Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
wird der Tenor des Urteils und des Versäumnisurteils der 7. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 08.03.2022 gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Worte „Gegen das Versäumnisurteil kann innerhalb von drei Wochen ab Zugang Einspruch eingelegt werden“ durch die Worte „Die Einspruchsfrist wird auf zwei Wochen festgesetzt“ ersetzt werden.
Der Tatbestand des Versäumnisurteils der 7. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 08.03.2022 wird dahingehend berichtigt, dass auf Seite 2 im vierten Absatz des Tatbestandes das Datum des 30.12.2016 durch den 31.12.2016 ersetzt wird und die Worte " den abgetretenen" durch das Wort " abgetreten" und der Begriff "Rücktrittserklärung" durch den Begriff "Rangrücktrittserklärung" ersetzt werden.
Der Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 08.03.2022 wird gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die öffentliche Zustellung des Versäumnisurteils vom 08.03.2022 statt vom 02.03.2022 sowie dieses Beschlusses bewilligt wird.
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