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5 O 50/20•Landgericht Krefeld, 2022-05-12, 5 O 50/20
Entscheidungsdatum: 2022-05-12
Aktenzeichen: 5 O 50/20
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2022:0512.5O50.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 54.047,24 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.12.2019 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche über den Betrag von EUR 54.047,24 hinausgehende Schäden zu ersetzen, die ihr daraus entstehen, dass der Beklagte die Wände für das Bauvorhaben X nicht ausreichend standsicher betoniert hat.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 16% und der Beklagte zu 84%.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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