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26 NBs 38/23•Landgericht Krefeld, 2023-08-30, 26 NBs 38/23
26 NBs 38/23Kantonsgericht30.08.2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-30
Aktenzeichen: 26 NBs 38/23
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2023:0830.26NBS38.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. kleine Strafkammer
Die Berufung der Staatsanwaltschaft wird als unbegründet verworfen.
Die Staatskasse trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten.
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