5 S 101/96•Landgericht Mönchengladbach, 1996-10-10, 5 S 101/96
Landgericht Mönchengladbach, 1996-10-10, 5 S 101/96
5 S 101/96Kantonsgericht10.10.1996
Regest
Die Klägerin hat den Unfall selbst verursacht, weil sie damit rechnen musste, dass sich die Parkplatzschranke senkt.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 5 S 101/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-10-10
Aktenzeichen: 5 S 101/96
ECLI: ECLI:DE:LGMG:1996:1010.5S101.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Leitsätze
Die Klägerin hat den Unfall selbst verursacht, weil sie damit rechnen musste, dass sich die Parkplatzschranke senkt.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des
Amtsgerichts Grevenbroich vom 3 Juni 1996 wird
zurückgewiesen.
Die K1ägerin trägt die Kosten der Berufung.
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