Landgericht Mönchengladbach, 1996-10-10, 5 S 101/96

5 S 101/96Kantonsgericht10.10.1996

Regest

Die Klägerin hat den Unfall selbst verursacht, weil sie damit rechnen musste, dass sich die Parkplatzschranke senkt.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 5 S 101/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-10-10

Aktenzeichen: 5 S 101/96

ECLI: ECLI:DE:LGMG:1996:1010.5S101.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Leitsätze

Die Klägerin hat den Unfall selbst verursacht, weil sie damit rechnen musste, dass sich die Parkplatzschranke senkt.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des

Amtsgerichts Grevenbroich vom 3 Juni 1996 wird

zurückgewiesen.

Die K1ägerin trägt die Kosten der Berufung.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.