Landgericht Mönchengladbach, 2001-10-12, 1 0 138/01

1 0 138/01Kantonsgericht12.10.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 1 0 138/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-10-12

Aktenzeichen: 1 0 138/01

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2001:1012.1.0.138.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist für die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 9.000,00 DM vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung darf in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland an- sässigen Bank oder Sparkasse beigebracht werden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.