9 T 7/02•Landgericht Mönchengladbach, 2003-08-19, 9 T 7/02
Landgericht Mönchengladbach, 2003-08-19, 9 T 7/02
9 T 7/02Kantonsgericht19.08.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 9 T 7/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-08-19
Aktenzeichen: 9 T 7/02
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2003:0819.9T7.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Erkelenz vom 27.09.2002 wird zurückgewiesen.
Auf die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 2. wird der Beschluss des Amtsgerichts Erkelenz vom 27.09.2002 aufgehoben und der Antrag des Beteiligten zu 1., dem Beteiligten zu 2. die Vorlage steuerlicher Erklärungen für die o.a. Gesellschaft aufzugeben, zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beteiligte zu 1.
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