Landgericht Mönchengladbach, 2003-08-19, 9 T 7/02

9 T 7/02Kantonsgericht19.08.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 9 T 7/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-08-19

Aktenzeichen: 9 T 7/02

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2003:0819.9T7.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Erkelenz vom 27.09.2002 wird zurückgewiesen.

Auf die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 2. wird der Beschluss des Amtsgerichts Erkelenz vom 27.09.2002 aufgehoben und der Antrag des Beteiligten zu 1., dem Beteiligten zu 2. die Vorlage steuerlicher Erklärungen für die o.a. Gesellschaft aufzugeben, zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beteiligte zu 1.

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