Landgericht Mönchengladbach, 2003-12-11, 10 O 364/03

10 O 364/03Kantonsgericht11.12.2003

Regest

Der im Zusammenhang mit einem Grundstückserwerb von Mandanten mit der Minimierung von Pflichteilsansprüchen des Abkömmlings seiner Lebensgefährtin beauftragte Rechtsanwalt verletzt seine Aufklärungs- und Beratungspflichten, wenn er nicht aufklärt, ob der Abkömmling tatsächlich von der Erbfolge ausgeschlossen ist und die von ihm gewählte Vertragskonstruktion schließlich dazu führt, dass der Abkömmling das Grundstück (bzw. hier eines Anteils) im Wege der Erbfolge erwirbt.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 10 O 364/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-12-11

Aktenzeichen: 10 O 364/03

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2003:1211.10O364.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Normen: BGB §§ 280 Abs. 1, 675 Abs. 1

Leitsätze

Der im Zusammenhang mit einem Grundstückserwerb von Mandanten mit der Minimierung von Pflichteilsansprüchen des Abkömmlings seiner Lebensgefährtin beauftragte Rechtsanwalt verletzt seine Aufklärungs- und Beratungspflichten, wenn er nicht aufklärt, ob der Abkömmling tatsächlich von der Erbfolge ausgeschlossen ist und die von ihm gewählte Vertragskonstruktion schließlich dazu führt, dass der Abkömmling das Grundstück (bzw. hier eines Anteils) im Wege der Erbfolge erwirbt.

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 69.024,40 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2003 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

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