Landgericht Mönchengladbach, 2005-01-18, 6 0 333/01

6 0 333/01Kantonsgericht18.01.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 6 0 333/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-01-18

Aktenzeichen: 6 0 333/01

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2005:0118.6.0.333.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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