Landgericht Mönchengladbach, 2005-08-24, 4 S 159/04

4 S 159/04Kantonsgericht24.08.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 4 S 159/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-08-24

Aktenzeichen: 4 S 159/04

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2005:0824.4S159.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Normen: § 242 BGB

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 14.09.2004 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach-Rheydt (11 C 24/04) teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 1.578,79 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens, trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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