4 S 159/04•Landgericht Mönchengladbach, 2005-08-24, 4 S 159/04
Landgericht Mönchengladbach, 2005-08-24, 4 S 159/04
4 S 159/04Kantonsgericht24.08.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 4 S 159/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-08-24
Aktenzeichen: 4 S 159/04
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2005:0824.4S159.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Normen: § 242 BGB
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 14.09.2004 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach-Rheydt (11 C 24/04) teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 1.578,79 € zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens, trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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