4 S 184/04•Landgericht Mönchengladbach, 2005-09-21, 4 S 184/04
Landgericht Mönchengladbach, 2005-09-21, 4 S 184/04
4 S 184/04Kantonsgericht21.09.2005
Regest
Erklärt ein Verkäufer ausdrücklich, keine Garantie übernehmen zu wollen, können zugleich gemachte Angaben über den Zustand der Kaufsache nicht als Garantie ausgelegt werden.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 4 S 184/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-09-21
Aktenzeichen: 4 S 184/04
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2005:0921.4S184.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Normen: §§ 133; 157; 444 BGB
Leitsätze
Erklärt ein Verkäufer ausdrücklich, keine Garantie übernehmen zu wollen, können zugleich gemachte Angaben über den Zustand der Kaufsache nicht als Garantie ausgelegt werden.
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 02.12.2004 verkündete Urteil des Amtsgerichts Erkelenz (Az.: ..........) abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens, trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar
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