Landgericht Mönchengladbach, 2005-09-21, 4 S 184/04

4 S 184/04Kantonsgericht21.09.2005

Regest

Erklärt ein Verkäufer ausdrücklich, keine Garantie übernehmen zu wollen, können zugleich gemachte Angaben über den Zustand der Kaufsache nicht als Garantie ausgelegt werden.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 4 S 184/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-21

Aktenzeichen: 4 S 184/04

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2005:0921.4S184.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Normen: §§ 133; 157; 444 BGB

Leitsätze

Erklärt ein Verkäufer ausdrücklich, keine Garantie übernehmen zu wollen, können zugleich gemachte Angaben über den Zustand der Kaufsache nicht als Garantie ausgelegt werden.

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 02.12.2004 verkündete Urteil des Amtsgerichts Erkelenz (Az.: ..........) abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens, trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar

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