Landgericht Mönchengladbach, 2005-11-03, 5 T 393/05

5 T 393/05Kantonsgericht03.11.2005

Regest

Der Einwand, die Einlassung zu verweigern wegen fehlender Kostenerstattung gem. § 269 Abs. 6 ZPO ist auch im selbstständigen Beweisverfahren zulässig.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 5 T 393/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-11-03

Aktenzeichen: 5 T 393/05

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2005:1103.5T393.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Normen: ZPO § 269 Abs. 6

Leitsätze

Der Einwand, die Einlassung zu verweigern wegen fehlender Kostenerstattung gem. § 269 Abs. 6 ZPO ist auch im selbstständigen Beweisverfahren zulässig.

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Beschwerdewert: 4.000,00 Euro

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