Landgericht Mönchengladbach, 2005-11-03, 5 T 445/05

5 T 445/05Kantonsgericht03.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 5 T 445/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-11-03

Aktenzeichen: 5 T 445/05

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2005:1103.5T445.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung des Be-treuers für seine Tätigkeit in dem Zeitraum vom 1. Juli bis zum 12. August 2005 wird auf insgesamt 123,20 € festge-setzt.

Im Übrigen wird der Vergütungsantrag des Betreuers vom 24. August 2005 zurückgewiesen.

Beschwerdewert: 154,00 €.

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