5 T 445/05•Landgericht Mönchengladbach, 2005-11-03, 5 T 445/05
Landgericht Mönchengladbach, 2005-11-03, 5 T 445/05
5 T 445/05Kantonsgericht03.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 5 T 445/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-11-03
Aktenzeichen: 5 T 445/05
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2005:1103.5T445.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung des Be-treuers für seine Tätigkeit in dem Zeitraum vom 1. Juli bis zum 12. August 2005 wird auf insgesamt 123,20 € festge-setzt.
Im Übrigen wird der Vergütungsantrag des Betreuers vom 24. August 2005 zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 154,00 €.
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