5 T 376/05•Landgericht Mönchengladbach, 2006-10-18, 5 T 376/05
Landgericht Mönchengladbach, 2006-10-18, 5 T 376/05
5 T 376/05Kantonsgericht18.10.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 5 T 376/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-10-18
Aktenzeichen: 5 T 376/05
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2006:1018.5T376.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Zahlungsantrag des Antragstellers gem. Schriftsatz vom 23.03.2006 wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsteller zu tra-gen.
Der Antragsteller hat den Antragsgegnern deren außergerichtliche Kosten im Beschwerdeverfahren zu erstatten.
Beschwerdewert: 12.778,92 Euro
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