Landgericht Mönchengladbach, 2007-02-21, 4 S 64/06

4 S 64/06Kantonsgericht21.02.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 4 S 64/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-21

Aktenzeichen: 4 S 64/06

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2007:0221.4S64.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Normen: § 651 j BGB; Art. 4 Abs. EG-Pauschalreiserichtlinie

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das am 09.02.2006 verkündete Ur-teil des Amtsgerichts Mönchengladbach unter Zurückweisung der Berufung im übrigen teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger jeweils 73,50 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.07.2005 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger zu 1) und 2) jeweils 45 % und die Beklagte 10 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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