5 T 210/07•Landgericht Mönchengladbach, 2007-05-03, 5 T 210/07
Landgericht Mönchengladbach, 2007-05-03, 5 T 210/07
5 T 210/07Kantonsgericht03.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 5 T 210/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-05-03
Aktenzeichen: 5 T 210/07
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2007:0503.5T210.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Der Antrag des Schuldners vom 25. April 2007 auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Aussetzung der Vollziehung der im Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 23. April 2007 angeordneten Sicherungsmaßnahmen wird zurückgewiesen.
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