5 T 360/06•Landgericht Mönchengladbach, 2007-09-03, 5 T 360/06
Landgericht Mönchengladbach, 2007-09-03, 5 T 360/06
5 T 360/06Kantonsgericht03.09.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 5 T 360/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-09-03
Aktenzeichen: 5 T 360/06
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2007:0903.5T360.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 6. Oktober 2004 zu Top 9 c wird für ungültig erklärt.
Die Gerichtskosten des Verfahrens einschließlich des Beschwerde-verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Von einer Erstattung außergerichtlicher Kosten für die 1. und 2. In-stanz wird abgesehen.
Beschwerdewert: 3.500,00 €.
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