Landgericht Mönchengladbach, 2008-01-24, 10 O 245/07

10 O 245/07Kantonsgericht24.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 10 O 245/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-01-24

Aktenzeichen: 10 O 245/07

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2008:0124.10O245.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 12.07.2007 wird unter Aufhebung der erlassenen einstweiligen Verfügung vom 16.07.2007 – Az. 10 O 245/07 – des Landgerichts Mönchengladbach zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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