10 O 97/08•Landgericht Mönchengladbach, 2008-11-20, 10 O 97/08
Landgericht Mönchengladbach, 2008-11-20, 10 O 97/08
10 O 97/08Kantonsgericht20.11.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 10 O 97/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-11-20
Aktenzeichen: 10 O 97/08
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2008:1120.10O97.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin den Schaden zu ersetzen, der ihr durch die verspätete Drittschuldnererklärung auf den Pfän-dungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsge-richts ..., Az. 31 M ..., vom 29.02.2008 entstanden ist.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vor-läufig vollstreckbar.
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