3 O 184/08•Landgericht Mönchengladbach, 2009-01-02, 3 O 184/08
Landgericht Mönchengladbach, 2009-01-02, 3 O 184/08
3 O 184/08Kantonsgericht02.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 3 O 184/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-02
Aktenzeichen: 3 O 184/08
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2009:0102.3O184.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Normen: § 823 I BGB
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.631,69 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 8.5.2008 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten zu 93 % und der Klägerin zu 7% auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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