5 S 81/08•Landgericht Mönchengladbach, 2009-01-13, 5 S 81/08
Landgericht Mönchengladbach, 2009-01-13, 5 S 81/08
5 S 81/08Kantonsgericht13.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 5 S 81/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-13
Aktenzeichen: 5 S 81/08
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2009:0113.5S81.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Er-kelenz vom 18. Juni 2008 – 14 C 488/07 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise a b g e ä n d e r t und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.316,04 € nebst Zin-sen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22. Januar 2008 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 56 % und die Beklagte zu 44 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Berufungswert: 2.973,04 €
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