Landgericht Mönchengladbach, 2009-01-13, 5 S 81/08

5 S 81/08Kantonsgericht13.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 5 S 81/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-01-13

Aktenzeichen: 5 S 81/08

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2009:0113.5S81.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Er-kelenz vom 18. Juni 2008 – 14 C 488/07 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise a b g e ä n d e r t und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.316,04 € nebst Zin-sen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22. Januar 2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 56 % und die Beklagte zu 44 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Berufungswert: 2.973,04 €

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