Landgericht Mönchengladbach, 2009-01-20, 5 S 110/08

5 S 110/08Kantonsgericht20.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 5 S 110/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-01-20

Aktenzeichen: 5 S 110/08

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2009:0120.5S110.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Erkelenz vom 5. August 2008 – 6 C 112/08 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise a b g e ä n d e r t und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 895,71 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 3. Mai 2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 27 % und die Beklagte zu 73 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Berufungswert: 1.218,71 €

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