5 S 110/08•Landgericht Mönchengladbach, 2009-01-20, 5 S 110/08
Landgericht Mönchengladbach, 2009-01-20, 5 S 110/08
5 S 110/08Kantonsgericht20.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 5 S 110/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-20
Aktenzeichen: 5 S 110/08
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2009:0120.5S110.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Erkelenz vom 5. August 2008 – 6 C 112/08 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise a b g e ä n d e r t und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 895,71 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 3. Mai 2008 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 27 % und die Beklagte zu 73 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Berufungswert: 1.218,71 €
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