2 S 173/08•Landgericht Mönchengladbach, 2009-02-04, 2 S 173/08
Landgericht Mönchengladbach, 2009-02-04, 2 S 173/08
2 S 173/08Kantonsgericht04.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 2 S 173/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-04
Aktenzeichen: 2 S 173/08
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2009:0204.2S173.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wird das Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 26. August 2008 (Aktenzei-chen: 5 C 2650/08) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.043,77 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 9. Februar 2008 sowie weitere 608,57 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 94 % der Beklagte und zu 6 % der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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