8 T 13/08•Landgericht Mönchengladbach, 2009-02-18, 8 T 13/08
Landgericht Mönchengladbach, 2009-02-18, 8 T 13/08
8 T 13/08Kantonsgericht18.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 8 T 13/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-02-18
Aktenzeichen: 8 T 13/08
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2009:0218.8T13.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen die Zwischenver-fügung des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 19. November 2008 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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