Landgericht Mönchengladbach, 2009-05-29, 11 O 240/08

11 O 240/08Kantonsgericht29.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 11 O 240/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-29

Aktenzeichen: 11 O 240/08

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2009:0529.11O240.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.063,08 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11. Juni 2008 zu zahlen.

Die Beklagten werden weiter verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 155,30 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 80 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 20 %.

Das Urteil ist für beide Parteien vorläufig vollstreckbar.

Beide Parteien können die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe von 120 % der jeweils zu vollstreckenden Forderung abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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