4 S 127/08•Landgericht Mönchengladbach, 2009-06-24, 4 S 127/08
Landgericht Mönchengladbach, 2009-06-24, 4 S 127/08
4 S 127/08Kantonsgericht24.06.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 4 S 127/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-24
Aktenzeichen: 4 S 127/08
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2009:0624.4S127.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Normen: BGB §§ 133, 157
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts
Grevenbroich vom 10.06.2008, 11 C 52/08, abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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