10 O 309/08•Landgericht Mönchengladbach, 2009-08-06, 10 O 309/08
Landgericht Mönchengladbach, 2009-08-06, 10 O 309/08
10 O 309/08Kantonsgericht06.08.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 10 O 309/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-08-06
Aktenzeichen: 10 O 309/08
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2009:0806.10O309.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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