Landgericht Mönchengladbach, 2009-08-06, 10 O 309/08

10 O 309/08Kantonsgericht06.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 10 O 309/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-06

Aktenzeichen: 10 O 309/08

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2009:0806.10O309.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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