Landgericht Mönchengladbach, 2009-11-17, 3 O 112/09

3 O 112/09Kantonsgericht17.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 3 O 112/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-17

Aktenzeichen: 3 O 112/09

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2009:1117.3O112.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer des Landgerichts

Normen: § 280 Abs. 1 BGB

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.125,00 € sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 775,64 € zu zahlen, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 7. März 2009 Zug um Zug gegen Abtretung von 10 xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Zertifikaten (WKN: xxxxxx).

Es wird festgestellt, dass die Beklagte mit der Annahme der Abtretung in Verzug ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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