6 O 293/09•Landgericht Mönchengladbach, 2010-01-07, 6 O 293/09
Landgericht Mönchengladbach, 2010-01-07, 6 O 293/09
6 O 293/09Kantonsgericht07.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 6 O 293/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-07
Aktenzeichen: 6 O 293/09
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2010:0107.6O293.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 25. August 2009 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten seiner Säumnis; die übrigen Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Der Streitwert wird auf 27.987,00 € festgesetzt.
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