Landgericht Mönchengladbach, 2010-01-07, 6 O 293/09

6 O 293/09Kantonsgericht07.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 6 O 293/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-07

Aktenzeichen: 6 O 293/09

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2010:0107.6O293.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 25. August 2009 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten seiner Säumnis; die übrigen Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Der Streitwert wird auf 27.987,00 € festgesetzt.

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