6 O 370/08•Landgericht Mönchengladbach, 2010-01-13, 6 O 370/08
Landgericht Mönchengladbach, 2010-01-13, 6 O 370/08
6 O 370/08Kantonsgericht13.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 6 O 370/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-13
Aktenzeichen: 6 O 370/08
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2010:0113.6O370.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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