Landgericht Mönchengladbach, 2010-01-13, 6 O 370/08

6 O 370/08Kantonsgericht13.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 6 O 370/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-13

Aktenzeichen: 6 O 370/08

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2010:0113.6O370.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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