5 S 101/09•Landgericht Mönchengladbach, 2010-03-23, 5 S 101/09
Landgericht Mönchengladbach, 2010-03-23, 5 S 101/09
5 S 101/09Kantonsgericht23.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 5 S 101/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-23
Aktenzeichen: 5 S 101/09
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2010:0323.5S101.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 13. August 2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach-Rheydt – 10 C 312/08 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 416,00 € nebst Zin-sen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29. April 2005 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 70,20 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 62 % und die Beklagte zu 38 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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