6 O 51/10•Landgericht Mönchengladbach, 2010-06-17, 6 O 51/10
Landgericht Mönchengladbach, 2010-06-17, 6 O 51/10
6 O 51/10Kantonsgericht17.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 6 O 51/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-17
Aktenzeichen: 6 O 51/10
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2010:0617.6O51.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: § 2 Abs. 4 KAV, § 5 StromStG, § 812 BGB
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 40.682 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.01.2007 sowie 1.286,20 € vorgerichtliche Anwaltskosten zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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