3 O 324/09•Landgericht Mönchengladbach, 2010-06-29, 3 O 324/09
Landgericht Mönchengladbach, 2010-06-29, 3 O 324/09
3 O 324/09Kantonsgericht29.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 3 O 324/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-29
Aktenzeichen: 3 O 324/09
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2010:0629.3O324.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kammer
Normen: § 89 b HGB
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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