Landgericht Mönchengladbach, 2010-06-29, 3 O 324/09

3 O 324/09Kantonsgericht29.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 3 O 324/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-29

Aktenzeichen: 3 O 324/09

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2010:0629.3O324.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Kammer

Normen: § 89 b HGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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