10 O 38/10•Landgericht Mönchengladbach, 2010-07-08, 10 O 38/10
Landgericht Mönchengladbach, 2010-07-08, 10 O 38/10
10 O 38/10Kantonsgericht08.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 10 O 38/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-08
Aktenzeichen: 10 O 38/10
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2010:0708.10O38.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass der zwischen dem Beklagten und dem Kläger geschlossene Beratervertrag vom 28.11.2008 durch schriftliche Kündigung des Klägers vom 29.9.2009 fristlos been-det wurde.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Be-klagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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