3 O 256/09•Landgericht Mönchengladbach, 2010-07-16, 3 O 256/09
Landgericht Mönchengladbach, 2010-07-16, 3 O 256/09
3 O 256/09Kantonsgericht16.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 3 O 256/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-16
Aktenzeichen: 3 O 256/09
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2010:0716.3O256.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Normen: § 781 BGB
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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