Landgericht Mönchengladbach, 2010-07-16, 3 O 256/09

3 O 256/09Kantonsgericht16.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 3 O 256/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-16

Aktenzeichen: 3 O 256/09

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2010:0716.3O256.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Normen: § 781 BGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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