5 S 111/09•Landgericht Mönchengladbach, 2010-08-06, 5 S 111/09
Landgericht Mönchengladbach, 2010-08-06, 5 S 111/09
5 S 111/09Kantonsgericht06.08.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 5 S 111/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-06
Aktenzeichen: 5 S 111/09
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2010:0806.5S111.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20. Oktober 2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Erkelenz – 6 C 165/09 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teil-weise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 623,47 € nebst Zin-sen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. April 2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 14 % und die Beklagte zu 86 %.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Berufungswert: 645,97 €
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