5 S 37/10•Landgericht Mönchengladbach, 2010-08-06, 5 S 37/10
Landgericht Mönchengladbach, 2010-08-06, 5 S 37/10
5 S 37/10Kantonsgericht06.08.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 5 S 37/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-06
Aktenzeichen: 5 S 37/10
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2010:0806.5S37.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Berufungszivilkammer
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 17. März 2010 ver-kündete Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach-Rheydt – 11 C 571/09 – wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten der Berufungsinstanz.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Berufungswert: 617,85 €
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