5 S 35/10•Landgericht Mönchengladbach, 2010-09-28, 5 S 35/10
Landgericht Mönchengladbach, 2010-09-28, 5 S 35/10
5 S 35/10Kantonsgericht28.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 5 S 35/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-28
Aktenzeichen: 5 S 35/10
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2010:0928.5S35.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 12. März 2010 ver-kündete Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach-Rheydt – 23 C 544/09 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.101,88 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28. Juni 2008 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Klä-gerin zu 23 % und die Beklagte zu 77 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Berufungswert: 1.507,48 € bis zum 07.09.2010, danach 1.101,88 €
(720,71 € bzw. 315,11 € für die Berufung und 786,77 € für die Anschlussberufung)
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