Landgericht Mönchengladbach, 2010-10-15, 11 O 355/08

11 O 355/08Kantonsgericht15.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 11 O 355/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-15

Aktenzeichen: 11 O 355/08

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2010:1015.11O355.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, den im Grundbuch des Amtsgerichtes … von …, Blatt … eingetragenen Grundbesitz Gemarkung …, Flur 15, Flurstück 110, 111 und 131, Abteilung II, lfd. Nr. 7, …, …, an die Beklagte aufzulassen und die entsprechende Eigentumsänderung im Grundbuch zu bewilligen, Zug um Zug gegen Freigabe des bei den Rechtsanwälten … Düsseldorf, hinterlegten Betrages von 12.454,50 €.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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