3 O 379/08•Landgericht Mönchengladbach, 2010-12-21, 3 O 379/08
Landgericht Mönchengladbach, 2010-12-21, 3 O 379/08
3 O 379/08Kantonsgericht21.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 3 O 379/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-21
Aktenzeichen: 3 O 379/08
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2010:1221.3O379.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Normen: § 2 Abs. 1 HPflG
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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