6 O 61/11•Landgericht Mönchengladbach, 2011-09-15, 6 O 61/11
Landgericht Mönchengladbach, 2011-09-15, 6 O 61/11
6 O 61/11Kantonsgericht15.09.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 6 O 61/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-09-15
Aktenzeichen: 6 O 61/11
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2011:0915.6O61.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: § 315 BGB
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.027,46 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus € seit dem 14.10.2006, aus 787,64 € seit dem 13.10.2007, aus 1.040,27 € seit dem 11.10.2008, aus 1.989,99 € seit dem 17.10.2009 und aus 693,04 € seit dem 02.10.2010 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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