Landgericht Mönchengladbach, 2011-09-28, 5 S 50/11

5 S 50/11Kantonsgericht28.09.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 5 S 50/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-09-28

Aktenzeichen: 5 S 50/11

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2011:0928.5S50.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 11.05.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Viersen (32 C 155/09)

wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 378,93EUR festgesetzt.

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