3 O 246/10•Landgericht Mönchengladbach, 2011-11-04, 3 O 246/10
Landgericht Mönchengladbach, 2011-11-04, 3 O 246/10
3 O 246/10Kantonsgericht04.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 3 O 246/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-04
Aktenzeichen: 3 O 246/10
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2011:1104.3O246.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
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Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 19.932,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.6.2009 zu zahlen.
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Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 859,80 € zu zahlen.
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Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Abnahme des Schutzdach-Businesstrailers Montageanhänger mit der Artikelnummer „SBT2008“ in Verzug befindet.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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