5 T 65/12•Landgericht Mönchengladbach, 2012-03-30, 5 T 65/12
Landgericht Mönchengladbach, 2012-03-30, 5 T 65/12
5 T 65/12Kantonsgericht30.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 5 T 65/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-03-30
Aktenzeichen: 5 T 65/12
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2012:0330.5T65.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Der angefochtene Beschluss vom 14. Februar 2012 in der berichtigten Fassung vom 21. Februar 2012 wird a u f g e h o b e n .
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Schuldner.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Beschwerdewert: 1.000,00 €
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