Landgericht Mönchengladbach, 2012-07-11, 11 O 6/09

11 O 6/09Kantonsgericht11.07.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 11 O 6/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-07-11

Aktenzeichen: 11 O 6/09

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2012:0711.11O6.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, der Klägerin wie Gesamtschuldner 317.341,39 Euro nebst 6 % Zinsen seit dem 1.4.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten wie Gesamtschuldner zu 83 % und die Klägerin zu 17 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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