11 O 289/11•Landgericht Mönchengladbach, 2012-07-27, 11 O 289/11
Landgericht Mönchengladbach, 2012-07-27, 11 O 289/11
11 O 289/11Kantonsgericht27.07.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 11 O 289/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-07-27
Aktenzeichen: 11 O 289/11
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2012:0727.11O289.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer Mönchengladbach
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 21.446,44 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.07.2011 sowie weitere EUR 1.023,16 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.10.2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Kosten des Streitverkündeten, die dieser selbst zu tragen hat.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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